Am 12. Mai kommt der neu gewählte 18. Landtag von Baden-Württemberg erstmals zusammen.
Zentraler Tagesordnungspunkt der konstituierenden Sitzung ist die Wahl der Landtagspräsidentin bzw. des Landtagspräsidenten sowie der Stellvertreter*innen.
Bis zu dieser Wahl leitet die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident die Sitzung. Mit der konstituierenden Sitzung endet formal die Amtszeit der bisherigen Landesregierung, die ihre Geschäfte jedoch bis zur Wahl und Amtsübernahme der neuen Regierung weiterführt.